Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute Klagen der Mobilfunknetzbetreiber T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 abgewiesen, die sich gegen die Regulierung der so ge- nannten Terminierungsentgelte richteten (Az: BVerwG 6 C 14, 6 C 15, 6 C 16 und 6 C 17.07).
Bei den Terminierungsentgelten handelt es sich um die Beträge, die Festnetz- und Mobilfunknetzbetreiber für die An- rufzustellung ("Terminierung") in Mobilfunknetze anderer Betreiber zu entrichten haben und an ihre eigenen Endkunden weitergeben.
Die Bundesnetzagentur hatte bereits am 30. August 2006 entschieden, dass die Anrufzustellung in die jeweiligen Mobilfunknetze regulierungsbedürftig sei, da jeder der vier deutschen Mobilfunknetzbetreiber in dieser Hinsicht über beträchtliche Marktmacht verfüge. Mit dem Ziel einer deutlichen Absenkung der Terminierungsentgelte forderte sie den Mobilfunkbetreibern auf, solche Entgelte künftig vorab genehmigen zu lassen. Genehmigungs- fähig sind danach nur streng kostenorientierte Entgelte.
In einem vorangegangenen Urteil bestätigte das Verwaltungsgericht Köln zwar grundsätzlich die Regulierungsbedürftigkeit der von der Bundesnetzagentur festgelegten Märkte für die Terminierung in Mobilfunknetze. Es beanstandete die den Unternehmen auferlegte Entgeltgenehmigungspflicht jedoch als unverhältnismäßig, wogegen alle Beteiligten vors Bundesverwaltungsgericht zogen. Die Kläger erstrebten die Aufhebung der Regulierungsverfügungen insgesamt, währ- end die Bundesnetzagentur die in erster Instanz aufgehobene Entgeltgenehmi- gungspflicht verteidigte.
"Monopolartige Strukturen der Märkte"
Das Bundesverwaltungsgericht gab nun insgesamt der Bundesnetzagentur Recht und bestätigte die an die klagenden Unternehmen gerichteten Regulierungsverfügungen in vollem Umfang als rechtmäßig.
Die Behörde sei fehlerfrei zu der Einschätzung gelangt, dass die betroffenen Unternehmen den Markt für Anrufzustellung in ihre jeweiligen Mobilfunknetze beherrschten. Die Entgelte für die Mobilfunkterminierung hätten in der Vergangenheit aufgrund der monopolartigen Struktur der Märkte deutlich über den Preisen gelegen, die unter Wettbewerbsbedingungen zu erzielen gewesen wären.
Die Bundesnetzagentur sei ferner ohne Ermessensfehler zu dem Ergebnis gelangt, dass eine enge Orientierung der Terminierungsentgelte an den tatsächlich entstehenden Kosten geboten ist, um insbesondere den Verbraucherinteressen angemessen Rechnung zu tragen. Um dieses Ziel zu erreichen durfte sie anordnen, dass ihr die Terminierungsentgelte vorab zur Genehmigung vorgelegt werden.
Bundesnetzagentur: "Guter Tag für Verbraucher"
Matthias Kurth, der Präsident der Bundesnetzagentur, zeigte sich erleichtert über diese Grundsatzentscheidung. "Wir haben jetzt Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Zweifel an unserer Entscheidungspraxis sind widerlegt und ausgeräumt. Dies bildet eine gute Grundlage für die Zukunft des Mobilfunkmarkts, auch für das Verhältnis von Mobilfunk zum Festnetz." Kurth sprach von einem "guten Tag für Kunden und Verbraucher", die von nun an nur die tatsächlich als effizient nachgewiesenen Kosten entrichten müssen.
Kurth appellierte zugleich an die Mobilfunkunternehmen, nun "auf Basis der Entscheidung mit uns konstruktiv zusammenzuarbeiten, um die künftige Entwicklung planbar zu gestalten".
Auch VATM begrüßt Rechtssicherheit
Auch der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) begrüßt die Rechtssicherheit, die das Bundesverwaltungsgericht mit "der guten Entscheidung" getroffen geschaffen hat.
Laut VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner müssten sich die Mobilfunkbetreiber demnach auch in Zukunft die Preise für die Annahme von Gesprächen aus anderen Netzen, die so genannten Terminierungsentgelte, von der Bundesnetzagentur vorab genehmigen lassen. "Dies ist ein gangbarer Weg", meinte Grützner.
Nachdem die Entscheidung der Bundesnetzagentur vor Gericht zunächst keinen Bestand hatte, hatten die Unternehmen Rückstellungen in Millionenhöhe bilden müssen. Dies hatte Unternehmen und Kunden belastet.
Besonders wichtig ist es laut Grützner nun, "dass die Terminierungsentgelte bei einer neuen Festlegung den unterschiedlichen Kostensituationen der Netzbetreiber gerecht werden", bewertete Grützner den Unterschied zwischen den Terminierungsentgelten für Mobilfunk-Netzbetreiber mit unterschiedlicher Frequenzausstattung.
"Vor allem die Notwendigkeit höherer Investitionen aufgrund der ungünstigeren Frequenzzuteilung führen bei E-Plus und O2 zu höheren Kosten als bei T-Mobile und Vodafone. Diese höheren Kosten müssten sich nach wie vor in einer größeren Differenzierung der Terminierungsentgelte niederschlagen."
Langfristig sei durchaus eine weitere Absenkung und Angleichung der Entgelte zwischen den Mobilfunknetzbetreibern möglich. "Dazu müsste aber die Frequenzausstattung der Betreiber weiter angeglichen werden, um historische Nachteile der Verfolger auszugleichen", so Grützner abschließend.
Joachim Scheible
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