Mobilfunk-FAQ  
 

Start Spielhalle Bilderupload Schlagworte Handywerkstatt
Zurück   Mobilfunk-FAQ > News > Nachrichten aus der Mobilfunkwelt > Mobilfunkanbieter News


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 31.07.2008, 19:14   #1 (Permalink)
Administrator
Name: Olaf
Handy: HTC Touch HD 8GB Black/ iPhone 3G 16GB Black/ W890i 4 GB Black/ C902i Black/ XDA Diamond Black
Netzbetreiber: T-Mobile
Tarif(e): Relex vers./ web'n'walk L
 
Avatare sind nur für MFF-Mitglieder sichtbar!
 

Registriert seit: 08.10.2007
Ort: Chemnitz
Beiträge: 4.878
Motto: Heute schon gelacht!?
Downloads: 162
Uploads: 604
Abgegebene Danke: 172
Erhielt 728 Danke für 525 Beiträge
Standard vzbv mahnt 19 Mobilfunkanbieter ab

Zitat:
Wegen offenbar unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) jetzt 19 Mobilfunkanbieter abgemahnt. Der vzbv hatte deren Handyverträge unter die Lupe genommen und dabei "erhebliche Mängel" festgestellt.

Gegenstand der Untersuchung waren insbesondere Preis- und Leistungsänderungsvorbehalte, Haftungsregelungen sowie Kündigungsklauseln. In sämtlichen überprüften Verträgen wurden unzulässige Klauseln zum Nachteil der Verbraucher gefunden. In einem Fall wurden gar 23 bedenkliche Regelungen beanstandet.

Häufig behalten sich Anbieter das Recht vor, Preise, Leistungen und Geschäftsbedingungen jederzeit nahezu unbeschränkt ändern zu können. Derartig ausufernde Klauseln seien nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) jedoch grundsätzlich unwirksam. "Es kann einfach nicht sein, dass Handyanbieter die Kunden in Verträge mit möglichst langer Laufzeit zwingen, sich selbst jedoch jedes Türchen offen halten wollen", bemängelt Thomas Bradler, Rechtsexperte im vzbv.
Von wegen "keine Grundgebühr"

Erfolgreich war der vzbv auch mit einer Klage gegen den Mobilfunkanbieter Callmobile. In einem aktuellen Urteil untersagt das Oberlandesgericht Hamburg dem Mobilfunkanbieter, auf seiner Internetseite für Prepaidprodukte mit der Aussage "Keine Grundgebühr" zu werben, obwohl der Kunde eine "Administrationsgebühr" für den Fall leisten soll, dass sein Umsatz weniger als sechs Euro in drei Monaten beträgt (OLG Hamburg, Urteil vom 25. Juni 2008, Aktenzeichen 5 U 13/07).

Dies sei irreführend, befand das Gericht. Der Verbraucher könne aufgrund der Werbung und undeutlicher Kostenhinweise nicht mit Gebühren rechnen. Untersagt wurde Callmobile auch die Werbung mit dem Slogan "kostenlos Mobilnummer mitnehmen", obwohl keine Erstattung der Gebühren erfolgt, die der vorherige Diensteanbieter für die Freigabe der Nummer berechnet.

"Die Anbieter versuchen auf dem hart umkämpften Handymarkt immer öfter, Kunden durch leere Werbeversprechen zu gewinnen", sagt Cornelia Tausch, Leiterin des vzbv-Fachbereichs Wirtschaft. Sie urteilt: "Geschäftsmodelle, die auf frustrierten Kunden aufbauen, haben keine Zukunft."
Quelle: connect.de
fooox1 ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
vzbv, mahnt, 19, mobilfunkanbieter, news


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Nokia steigert Gewinn um 19 Prozent Anett Nokia 0 25.01.2007 17:36


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:55 Uhr.

Besucherzähler:


Powered by vBulletin® Version 3.7.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0
Template-Modifikationen durch TMS
© 2006-2008 mobilfunk-faq.info
Ad Management by RedTyger